Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben
Die antragstellende nicht-binäre Person wendet sich gegen die Ansprache „Sehr geehrter Herr (…)“ in verfahrensleitenden Schreiben des LG Frankfurt. Das OLG Frankfurt hat nun entschieden, dass diese Schreiben keine Justizverwaltungsakte darstellen, sodass der eingeschlagene Rechtsweg unzulässig ist (Az. 3 VAs 9/25).
Source: Datev – Anredeform in verfahrensleitenden Schreiben
