Anmeldung von im Ausland bekannten Marken für Schokoladenriegel nicht per se rechtsmissbräuchlich

Die Anmeldung von im Ausland bekannten Marken für Schokoladenriegel ist nicht per se rechtsmissbräuchlich. Das entschied das LG München I (Az. 33 O 12734/19).
Source: Datev – Anmeldung von im Ausland bekannten Marken für Schokoladenriegel nicht per se rechtsmissbräuchlich