Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer, Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen

Das BMF hat das Schreiben vom 9. April 2020 nach Einfügung des § 3 Nr. 11a in das EStG mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2020 neu gefasst (Az. IV C 5 – S-2342 / 20 / 10012 :003).
Source: Datev – Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer, Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen