Presse hat Anspruch auf Auskunft über die Verkäufer des Schabowski-Zettels

Die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland muss einem Journalisten Auskunft über die Namen des Erst- und Zweitverkäufers des sog. Schabowski-Zettels geben. Das hat das OVG NRW heute entschieden (Az. 15 A 750/22).
Source: Datev – Presse hat Anspruch auf Auskunft über die Verkäufer des Schabowski-Zettels