Klage des Wirecard-Insolvenzverwalters gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Auskunft über den Inhalt von Handakten und auf Einsicht in diese überwiegend erfolgreich

Der BGH hat über Ansprüche des Insolvenzverwalters zweier Wirecard-Gesellschaften gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entschieden (Az. III ZR 438/23).
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