Kündigung eines Geschäftsführers wegen unzulässiger Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern ist wirksam
Die Verletzung von Überwachungs- und Kontrollpflichten des ressortfremden Mitgeschäftsführers betreffend sachlich nicht gerechtfertigte Höhergruppierung von Betriebsratsmitgliedern rechtfertigt die fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags. Damit besteht auch kein Anspruch auf weitere Tantiemen. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 5 U 15/24).
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