Kraftfahrzeughilfe – Wert alter Autos wird auch bei kreditfinanzierten Fahrzeugen angerechnet

Der 5. Senat des BSG hat entschieden, dass der Wert eines Altwagens auch dann vom Förderbetrag der Kraftfahrzeug-hilfe abzuziehen ist, wenn der Altwagen mit einem Kredit finanziert wurde und deswegen der finanzierenden Bank gehörte (Az. B 5 R 11/24 R).
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