Vollmacht missbraucht: Anwalt legt eigenmächtig Berufung ein – und muss zahlen
Das KG Berlin hat klargestellt, dass ein Prozessbevollmächtigter bei missbräuchlicher Ausübung einer erteilten Prozessvollmacht persönlich für die Kosten eines Berufungsverfahrens haften kann (Az. 20 U 78/25). Darauf weist die BRAK hin.
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