Wettkandidat bei „Wetten, dass..?“ kann als Unternehmer unfallversichert sein
Ein Wettkandidat bei „Wetten, dass..?“ kann als Unternehmer unfallversichert sein, da es sich nicht ausschließen lässt, dass er als Unternehmer seines Wett-Teams wie ein Versicherter zu behandeln ist, weil der Unfall von einem Mitglied seines Wett-Teams (mit-)verursacht worden ist. Das BSG hat die Sache daher an das LSG zurückverwiesen (Az. B 2 U 12/23 R).
Source: Datev – Wettkandidat bei „Wetten, dass..?“ kann als Unternehmer unfallversichert sein