BFH: Finanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen grundsätzlich nicht offenlegen
Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Dies entschied der BFH (Az. IX R 25/24).
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