Bemessung der Straßenreinigungsgebühren nach dem sog. Quadratwurzelmaßstab ohne Kappungsgrenze und satzungsrechtliche Billigkeitsregelung verstößt nicht gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit
Das OVG Niedersachsen hat in acht Berufungsverfahren gegen die Bemessung der Straßenreinigungsgebühren in Seelze und Barsinghausen die vorangegangenen Urteile des VG Hannover geändert und die Klagen im Wesentlichen abgewiesen (Az. 9 LC 46/23).
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