Keine Anrechnung von Elternzeit als Wechselschichtdienst in Nordrhein-Westfalen
Die Inanspruchnahme von Elternzeit hat keine Auswirkungen auf die fĂĽr Polizeivollzugsbeamte in Nordrhein-Westfalen geltende besondere Altersgrenze fĂĽr den Ruhestandseintritt. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 C 15.24).
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