Corona-Infektion ist kein Dienstunfall
Die Anerkennung eines Dienstunfalls setzt voraus, dass sich Ort und Zeitpunkt des Unfallereignisses bestimmen und der Dienstausübung zuordnen lassen; dies gilt auch für eine Corona-Infektion. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 A 10.24).
Source: Datev – Corona-Infektion ist kein Dienstunfall