Kanzlei hätte zuvor Änderungskündigung ansprechen müssen
Das LAG Köln hat entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines angestellten Rechtsanwalts unwirksam ist, wenn eine zumutbare Änderungskündigung zuvor nicht angesprochen wurde. Hierauf macht die BRAK aufmerksam (Az. 7 Sa 347/24).
Source: Datev – Kanzlei hätte zuvor Änderungskündigung ansprechen müssen