Verhandlungsunfähig wegen Durchfalls? Anwalt muss genau begründen

Eine normale „AU“ reicht nicht, um die Verhandlungsunfähigkeit eines Anwalts im Verfahren um seinen Zulassungswiderruf nachzuweisen. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (Az. AnwZ (Brfg) 48/24).
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