Verfassungsmäßigkeit des in § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG enthaltenen Anwendungsbefehls, welcher die Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 bis 7 EStG für alle Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.1998 regelt

Gegen den in § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG enthaltenen Anwendungsbefehl, der die Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 bis 7 EStG für alle Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.1998 regelt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da es sich nicht um eine echte Rückwirkung handelt. Der Gesetzgeber habe mittels der neu eingefügten Sätze 5 bis 7 des § 5a Abs. 4 EStG vielmehr die bestehende, über Jahrzehnte geübte Verwaltungspraxis formal in Gesetzesform gegossen und ihre Anwendbarkeit für alle Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.1998 sichergestellt (Az. 5 K 46/21, 5 K 47/21 und 5 K 48/21).
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Steuerfreie ärztliche Heilbehandlungen im Rahmen von Krankenhausleistungen (§ 4 Nr. 14 UStG)

Ärztliche Heilbehandlungen sind nach einem Urteil des FG Schleswig-Holstein gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG auch dann steuerfrei, wenn sie im Rahmen von Krankenhausleistungen erbracht werden und diese Krankenhausleistungen ihrerseits nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG begünstigt sind, weil nicht alle Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind (Az. 4 K 119/18).
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Abgrenzung von Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung gemäß § 15a Abs. 7 UStG bei einem Scheingewerbetreibenden

Eine Veränderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse liegt nach § 15a Abs. 7 UStG auch beim Übergang von der allgemeinen Besteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG vor. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige im Zeitpunkt des Leistungsbezuges Einkünfte aus Gewerbebetrieb (hier: aus Schlachterei) erklärte, obwohl er tatsächlich als Landwirt der Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 24 UStG unterlägen hätte (Az. 4 K 55/21).
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Zum Begriff des ausübenden Künstlers i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass am üblichen Brauchtum orientierte Trauerreden regelmäßig nicht als künstlerische Darbietungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zu qualifizieren sind. Die nach der Rechtsprechung des BFH erforderliche schöpferische Gestaltungshöhe werde nicht bereits durch einen niveauvollen Redetext erreicht (Az. 4 K 153/20).
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Risiken frühzeitig erkennen

Seit dem 1. Januar 2021 regelt das Gesetz zur Weiterentwicklung des Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) die Sanierungs- und Insolvenzpraxis. Das aus dieser Bestimmung hervorgegangene Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) hält einige Änderungen für Steuerberaterinnen und Steuerberater bereit.
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Zusammenführung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

Die Bundesregierung beabsichtigt, im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes die Zusammenführung beider Gesetze konkret in den Blick zu nehmen.
Source: Datev – Zusammenführung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

Regierung will Planungssicherstellungsgesetz verlängern

Die bis Ende dieses Jahres geltenden Regelungen des „Planungssicherstellungsgesetzes“ sollen nach dem Willen der Bundesregierung um ein Jahr verlängert werden.
Source: Datev – Regierung will Planungssicherstellungsgesetz verlängern

#115 Kanzleinachfolge: Gründen mit Netz

Nachfolgen oder alleine anfangen? Den Mut zur Selbstständigkeit braucht es in jedem Fall.
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Über den Wolken – mehr Freiheit durch Auslagerung der IT?

DATEV feiert in diesem Jahr im Bereich IT-Outsourcing mit der Lösung DATEVasp 20 jähriges Jubiläum. Ein Interview mit Sandra Richter aus dem IT Management.
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Notfallinstrument für den EU-Binnenmarkt: richtiger Ansatz, aber über’s Ziel hinaus

Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Notfallinstrument, das in Krisen nur noch aktiviert werden muss, kann in kritischen Situationen wertvolle Zeit sparen. Allerdings gilt es lt. DIHK bei der Ausgestaltung der Maßnahmen, sowohl zusätzliche Belastungen als auch gravierende Eingriffe in die unternehmerische Freiheit zu vermeiden.
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