2021 wieder mehr Nachfolgeplanungen nach „Corona-Knick“

Nachdem im Corona-Jahr 2020 viele mittelständische Unternehmen ihren Fokus auf die unmittelbare Krisenbewältigung richten mussten und die Zukunftsplanungen auf Eis gelegt hatten, rückt das Nachfolgemanagement nun wieder nach oben auf der Agenda. Der „Corona-Knick“ scheint überwunden, wie eine aktuelle Sonderauswertung von KfW Research auf Basis des repräsentativen KfW-Mittelstandspanels 2021 zeigt.
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Importpreise im Dezember 2021: +24,0 % gegenüber Dezember 2020

Die Importpreise waren im Dezember 2021 um 24,0 % höher als im Dezember 2020. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr im November 2021 bei +24,7 % gelegen.
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Gesetzliche Neuregelungen Februar 2022

Die Bundesregierung informiert über die gesetzlichen Neuregelungen im Februar 2022: Der Genesenen-Status gilt nur noch 90 Tage und für den Handel mit Elfenbein treten EU-weit striktere Regelungen in Kraft.
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Geänderte Nutzungsbedingungen von WhatsApp: EU-Kommission hat Bedenken wegen Einhaltung des EU-Verbraucherschutzrechts

Die EU-Kommission und das Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) haben WhatsApp in einem Schreiben dazu aufgefordert, die 2021 vorgenommenen Änderungen an seinen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien näher zu erläutern und sicherzustellen, dass diese mit dem EU-Verbraucherschutzrecht vereinbar sind.
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Anwendungsregelungen zu § 4j EStG – Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen in den Veranlagungszeiträumen 2018, 2019 und 2020

Für die Veranlagungszeiträume (VZ) 2018, 2019 und 2020 hinsichtlich der Nexus-Konformität gilt dieses BMF-Schreiben (Az. IV C 2 – S-2144-g / 20 / 10002 :005).
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Anwendungsfragen zur Lizenzschranke (§ 4j EStG)

Die Abzugsbeschränkung findet keine Anwendung, soweit die auf die entsprechenden Einnahmen beim Gläubiger angewandte Präferenzregelung dem Nexus-Ansatz der OECD entspricht. Dieser wurde in Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu OECD-BEPS Aktionspunkt 51 definiert. Laut BMF gilt zur Anwendung des § 4j
EStG dieses Schreiben (Az. IV C 2 – S-2144-g / 20 / 10002 :007).
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Massenentlassungsverfahren – Folgen eines Verstoßes gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG

Das BAG hat den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens im Zusammenhang mit der Frage angerufen, welche Sanktion ein Verstoß gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach sich zieht (Az. 6 AZR 155/21 (A)).
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Fachlich begleiten lassen

Mitunter ist es unvermeidlich, den Posten der Geschäftsführung in einem Unternehmen neu zu besetzen. Dann ist anwaltliche Hilfe ratsam.
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Stetige Anpassung

Die steuerliche Komplexität nimmt durch die fortlaufende Rechtsprechung und neue gesetzliche Regelungen zu.
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Den Anlegerschutz erhöhen

Bei der Investition in Wertpapiere oder Anteilsscheine ist man hierzulande wegen fehlender Rechtssicherheit weiterhin zurückhaltend.
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