Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags des Berufungsklägers in einem Erbschaftsstreit
Das OLG Hamm hat den Prozesskostenhilfeantrag des Berufungsklägers in einem Erbschaftsstreit zurückgewiesen. Gegenstand der Berufung waren noch etwaige Pflichtteilsansprüche des Berufungsklägers gegen seine Schwestern als testamentarische Erbinnen (Az. I-10 U 69/25).
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