Zur verschuldensunabhängigen Haftung von Fluggesellschaften bei Unfällen an Bord

Der EuGH entschied bzgl. von Unfällen an Bord eines Flugzeugs: Die nach dem Übereinkommen von Montreal vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung von Fluggesellschaften erstreckt sich auf eine unzureichende medizinische Erstversorgung an Bord (Rs. C-510/21).
Source: Datev – Zur verschuldensunabhängigen Haftung von Fluggesellschaften bei Unfällen an Bord

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