Wohnungseinrichtung ist nicht in den Spekulationsgewinn einzubeziehen

Beim Verkauf einer Ferienwohnung ist das mitverkaufte Inventar nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft zu unterwerfen. Dies entschied das FG Münster (Az. 5 K 2493/18).
Source: Datev – Wohnungseinrichtung ist nicht in den Spekulationsgewinn einzubeziehen

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