Weiter vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Bis Mitte nächsten Jahres kann die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter per Verordnung ermöglichen – die vom Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage dazu hat der Bundesrat am 07.10.2022 gebilligt. Sie kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.
Source: Datev – Weiter vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld