Vorgehen bei Preiserhöhung in McFIT-Studios unzulässig

Wer das Drehkreuz am Eingang passierte, stimmte automatisch einer Preiserhöhung zu: Das LG Bamberg sah darin eine aggressive geschäftliche Handlung und hat der RSG Group GmbH, die Fitnessstudios der Marke McFIT betreibt, diese Geschäftspraxis untersagt (Az. 13 O 730/22). Der vzbv hatte gegen das Vorgehen des Unternehmens geklagt.
Source: Datev – Vorgehen bei Preiserhöhung in McFIT-Studios unzulässig

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