Von Aktionären der Wirecard AG angemeldete Ansprüche sind keine einfachen Insolvenzforderungen
Der BGH hat entschieden, dass Aktionäre einer insolventen Aktiengesellschaft mit ihren kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüchen nicht als einfache Insolvenzgläubiger an der Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen sind (Az. IX ZR 127/24).
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