Verfassungsbeschwerde gegen wettbewerbsrechtliche Eilentscheidung wegen fehlender Rechtswegerschöpfung erfolglos

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der Beschwerdeführerin (Vertrieb von Balkonkraftwerken) im Verfahren ergangene wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung richtet (Az. 1 BvR 1728/23).
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