Tarifliche Freistellungstage und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld nach dem TV T-ZUG tritt, wird nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt ist. So das BAG (Az. 10 AZR 99/21).
Source: Datev – Tarifliche Freistellungstage und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit