Streit um maßgefertigten Acryltisch: Rücktritt wegen „Mangels“ unwirksam

Im Streit um die mangelfreie Anfertigung eines maßgefertigten Acryltisches erachtete das AG München den Rücktritt des Klägers vom Vertrag für unwirksam und wies die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 2.890 Euro ab (Az. 161 C 19921/20).
Source: Datev – Streit um maßgefertigten Acryltisch: Rücktritt wegen „Mangels“ unwirksam

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker