Sozialversicherungspflicht eines Notarztes

Übernimmt ein Arzt nebenberuflich regelmäßig Bereitschaftsdienste im Rahmen des öffentlichen Rettungsdienstes des Kreises, führt er diese Notarzttätigkeit in der Regel nicht in selbständiger Tätigkeit aus, sondern es liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. So entschied das LSG Schleswig-Holstein (Az. L 5 BA 51/18).
Source: Datev – Sozialversicherungspflicht eines Notarztes

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker