Renovierung im Haus des Schwiegervaters kein Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall im Rahmen einer “Wie-Beschäftigung” liegt bei Renovierungsarbeiten zugunsten des Schwiegersohns und der Tochter nicht vor. So entschied das SG Düsseldorf (Az. S 6 U 284/20).
Source: Datev – Renovierung im Haus des Schwiegervaters kein Arbeitsunfall

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