Kontakt mit einem an Corona infizierten Mitarbeiter des Hotels stellt keinen Reisemangel dar

Das AG Hannover hat die Klage einer Familie gegen ein Hannoversches Reiseunternehmen auf Rückzahlung des Reisepreises sowie Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit und Ersatz von Fahrtkosten als unbegründet abgewiesen. Es liege kein Reisemangel vor (Az. 570 C 12046/20).
Source: Datev – Kontakt mit einem an Corona infizierten Mitarbeiter des Hotels stellt keinen Reisemangel dar

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