Klagen schwerkranker Menschen auf Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung abgewiesen

Schwerkranke Menschen haben nach derzeitiger Rechtslage keinen Anspruch auf den Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung. Dies entschied das VG Köln (Az. 7 K 13803/17, 7 K 14642/17 und 7 K 8560/18).
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