Kein Investitionsabzugsbetrag für den geplanten Erwerb eines GbR-Anteils
Bei beabsichtigter Anschaffung eines GbR-Anteils kann kein Investitionsabzugsbetrag für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden. Dies entschied das FG Münster (Az. 4 K 1018/19 E,F).
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