Kein Amtshaftungsanspruch gegen Schornsteinfeger wegen „Schmuckstück“
Das LG München I hat die Klage eines Kaminofenbesitzers gegen den für ihn zuständigen Bezirkskaminkehrermeister abgewiesen. Der Hinweis auf die Pflicht zur Außerbetriebnahme oder Nachrüstung bei einem Kachelofen sei ausreichend (Az. 15 O 4553/21).
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