Hauskauf von Patientin verstößt nicht gegen ärztliche Berufsordnung

Wer als Arzt ein Haus seiner Patientin zu einem angemessenen Preis käuflich erwirbt, verstößt damit nicht gegen das berufsrechtliche Verbot unerlaubter Zuwendungen. Mit dieser Begründung hat das VG Berlin einen Arzt von dem Vorwurf der Verletzung seiner Berufspflichten freigesprochen (Az. VG 90 K 6.19 T).
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