EuGH zur rechtlichen Einordnung eines Fahrrads mit Elektrounterstützung

Ein Fahrrad mit Elektrounterstützung fällt lt. EuGH nicht unter die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht, da es nicht ausschließlich maschinell angetrieben wird (Rs. C-286/22).
Source: Datev – EuGH zur rechtlichen Einordnung eines Fahrrads mit Elektrounterstützung

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