Eigentümer von Wohnimmobilie in Köln muss nicht für Maßnahmen zur Gewerbeförderung zahlen

Der an den Eigentümer einer in der Severinstraße in Köln gelegenen Wohnimmobilie gerichtete Abgabenbescheid auf Basis einer Satzung der Stadt Köln nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) ist rechtswidrig. Das entschied das VG Köln (Az. 8 K 3904/18).
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