Dienstentfernung einer JVA-Beamtin
Die landesweit für das Disziplinarrecht zuständige 3. Kammer des VG Trier hat eine Justizvollzugsbeamtin, die sich u. a. geweigert hat, dienstliche Anordnungen in Bezug auf die Corona-Pandemie umzusetzen, aus dem Dienst entfernt (Az. 3 K 802/22.TR).
Source: Datev – Dienstentfernung einer JVA-Beamtin