Corona: Verbindliche Testangebote in Betrieben

Bundesarbeitsminister Heil hat dem Bundeskabinett dargelegt, wie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verlängert und ergänzt wird. Die Änderungen erfolgen per Verordnung und sind am 20.04.2021 in Kraft getreten.
Source: Datev – Corona: Verbindliche Testangebote in Betrieben

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker