Brexit: Anwaltliches Berufsrecht angepasst

Aus Anlass des Austritts Großbritanniens aus der EU zum 01.01.2021 wurden die berufsrechtlichen Regelungen angepasst, nach denen Personen aus anderen Staaten in Deutschland unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates in Deutschland tätig werden. Darauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Brexit: Anwaltliches Berufsrecht angepasst

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