Boarding und Deboarding von Personen mit eingeschränkter Mobilität
Das LG Frankfurt entschied, dass eine Fluggesellschaft nach der Fluggastrechteverordnung verpflichtet ist, Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen Vorrang bei der Beförderung einzuräumen – das gilt sowohl beim Ein- als auch beim Aussteigen (Az. 2-24 S 173/21).
Source: Datev – Boarding und Deboarding von Personen mit eingeschränkter Mobilität