Bizepssehnenriss ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

Das überraschende Nachfassen an einem glatten, 50 kg schweren Findling und die dadurch entstehende Krafteinwirkung können geeignet sein, einen Riss der körperfernen Bizepssehne herbeizuführen. Dies entschied das LSG Hessen (Az. L 3 U 155/18).
Source: Datev – Bizepssehnenriss ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

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