BFH zur von der ZfA vorgenommenen Sperrung des Passworts für die Datenübermittlung von Vorsorgeaufwendungen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Deutsche Rentenversicherung als zentrale Stelle nach § 81 EStG einer übermittelnden Stelle (Kläger) die Teilnahme am elektronischen Datenübermittlungsverfahren und damit auf Übermittlung von Daten an die Landesfinanzverwaltung im Rahmen dieses Datenübermittlungsverfahrens verweigern kann (Az. X R 22/18).
Source: Datev – BFH zur von der ZfA vorgenommenen Sperrung des Passworts für die Datenübermittlung von Vorsorgeaufwendungen

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