BFH zur Bauabzugsteuer: Betriebsausgabenabzug des Leistungsempfängers bei Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Anmeldung und Abführung der Bauabzugsteuer durch den Leistungsempfänger auch dann gem. § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG die Anwendung des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO ausschließt, wenn Bauleistender eine inaktive Firma (ausländische Domizil- oder Briefkastengesellschaft) ist (Az. IV R 4/20).
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