BFH: Knock-out-Zertifikate sind keine Termingeschäfte

Der BFH hat entschieden, dass der Verlust aus dem fallenden Kurs von Knock-out-Produkten in Form von Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten steuerlich voll abziehbar ist und nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte unterfällt (Az. I R 24/19).
Source: Datev – BFH: Knock-out-Zertifikate sind keine Termingeschäfte