BFH: Betriebsnahe Kindergärten und Gemeinnützigkeit
Eine Kinderbetreuungseinrichtung ist nicht gemeinnützig tätig, wenn sie sich bei der Platzvergabe vorrangig an den Belegungspräferenzen ihrer Vertragspartner orientiert. So entschied der BFH zur steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit (Az. V R 1/20).
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