BFH: § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch für die phG einer KGaA
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob sich der Anteil der persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA an dem Gewerbesteuermessbetrag und an der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer (§ 35 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 EStG) nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel richtet (Az. I R 54/20).
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