Behauptung eines Busfahrers, sein Handy sei eine Haarbürste, ist nicht glaubhaft

Das AG Frankfurt entschied, dass es sich um eine bloße Schutzbehauptung handelt, wenn ein Verkehrsteilnehmer angibt, er habe statt eines Mobiltelefons lediglich eine Bürste benutzt, um sich den Bart zu kämmen. Eine Geldbuße ist somit rechtmäßig (Az. 971 Owi 363 Js 72112/19).
Source: Datev – Behauptung eines Busfahrers, sein Handy sei eine Haarbürste, ist nicht glaubhaft

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker