Baugenehmigung für Beachvolleyballanlage beinhaltet keine Nutzung zu Feier- und geselligen Veranstaltungen
Der Klage von Anwohnern auf bauaufsichtliches Einschreiten des Landkreises Germersheim gegen die Nutzung einer genehmigten Beachvolleyballanlage zu Feier- und geselligen Veranstaltungen war erfolgreich. So entschied das VG Neustadt (Az.
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