Anspruch auf Unterlassung der Nutzung eines baurechtswidrigen Offenstalls für Pferde
Der BGH entschied, dass ein Grundstücksnachbar von dem anderen verlangen kann, die Pferdehaltung in einem Offenstall zu unterlassen, den dieser ohne Baugenehmigung und unter Verstoß gegen das öffentlich-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme errichtet hat (Az. V ZR 121/19).
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