Gerichtshof bestätigt zum Großteil die Gültigkeit der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union
Der EuGH bestätigt zum Großteil die Gültigkeit der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU, erklärt jedoch die Bestimmung für nichtig, in der die Kriterien aufgeführt sind, die von Mitgliedstaaten, in denen es gesetzliche Mindestlöhne gibt, bei der Festlegung und Aktualisierung dieser Löhne zwingend zu berücksichtigen sind, sowie die Vorschrift, die eine Senkung dieser Löhne unterbindet, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen (Rs. C-19/23).
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