Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes auf Fährleistungen (Abschnitt 12.13 Abs. 11 UStAE)

Aus der Praxis sind Fragen zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Fährleistungen gestellt worden. Nach Inkrafttreten des zum 1. Januar 2020 geänderten § 12 Abs. 2 Nr. 10 des UStG kommt eine Steuersatzermäßigung im Fährverkehr nur noch für die Beförderung von Personen zur Anwendung. Die Beförderung des Gepäcks einschließlich des mitgeführten Fahrzeugs kann als Nebenleistung begünstigt werden. Das BMF teilt die diesbezüglichen Änderungen des UStAE mit (Az. III C 2 – S-7244 / 20 / 10001 :002).
Source: Datev – Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes auf Fährleistungen (Abschnitt 12.13 Abs. 11 UStAE)

Kein Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung für Veräußerungen gegen Rentenzahlung im Rahmen der Betriebsaufgabe

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass das für den Fall einer Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge geltende Wahlrecht zwischen der sofortigen Versteuerung und der nachgelagerten Besteuerung bei Zufluss der Rentenzahlungen (R 16 Abs. 11 EStR) keine Anwendung findet, wenn im Rahmen einer Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter gegen Rentenzahlungen veräußert werden (Az. 4 K 28/18).
Source: Datev – Kein Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung für Veräußerungen gegen Rentenzahlung im Rahmen der Betriebsaufgabe